RMV Versicherung

Die Reise-Mobil-Versicherung (RMV)

Seit über 30 Jahren überzeugt das starke Preis-Leistungs-Verhältnis der RMV. Vertrauen auch Sie der Nr. 1 und profitieren Sie von den umfangreichen Vorteilen.

Top Leistungen - Top Prämien

REISEMOBIL-
VERSICHERUNG


  • Auch ohne Rabattübernahme: RMV-Sondereinstufung in SF8 (gültig für neu zu versichernde Fahrzeuge und VN über 25 Jahre)
  • NEU: Jetzt auch 24 Monate Neupreisentschädigung bei Wohnwagen!
  • 20 % Rabatt bei GFK-Dach oder Kastenwagen
  • NEU: Keine Selbstbeteiligung bei Reparatur von Hagel- und Sturmschäden
  • NEU: Reifenplatzer über Vollkasko!
  • keine Höchstentschädigungsgrenze bei Glasbruch
  • keine Einschränkungen beim Fahrerkreis und keine Kilometerbegrenzung!
  • Spezial-Reisemobil-Schutzbrief
  • u.v.m.

WOHNWAGEN-TARIFE

Erfragen Sie jetzt auch unsere neuen günstigen Wohnwagen-Tarife oder rechnen Sie direkt online unter:  www.rmv-versicherung.de

SPEZIAL-REISEMOBIL-SCHUTZBRIEF


  • Keine Begrenzung in der Höhe, Länge oder Gewicht des Wohnmobils
  • Bis 6 Monate Reisedauer gültig
  • Pannen- und Unfallhilfekosten bis zu 150,-€
  • Abschleppkosten unbegrenzt, wenn vom Versicherer beauftragt wird 
    (wenn vom Versicherungsnehmer beauftragt bis 400,-€)
  • Werkstattservice bei Problemen am Aufbau: Wir nennen Ihnen die nächstgelegene Reisemobil-Werkstatt
  • Mietwagenkosten bis zu 100,-€/Tag (max- 7 Tage)
  • Übernachtungskosten für bis zu 3 Tage, max. 100,-€/Tag
  • Ersatzteilversand inkl. Kostenübernahme für Bahn- oder Luftfracht
  • Fahrzeugtransport zur Werkstatt bzw. bis zum Wohnsitz
  • Bergungskosten in voller Höhe
  • Fahrzeugunterstellung und Verschrottung (Unterstellung max. 2 Wochen)

Spezielle Zusatzleistung der RMV: Auslandsschadensschutz

Bei unverschuldeten Unfällen in den Ländern der europäischen Gemeinschaft, Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und der Schweiz.

Ihre Vorteile:
Schadenregulierung nach deutschem und nicht nach ausländischem Schadensrecht.
Ansprechpartner für die Abwicklung ist die Kravag und nicht der ausländische Versicherer des Schädigers. So brauchen Sie nicht monatelang auf die Zahlung der ausländischen Versicherung zu warten oder sich bei dieser um die korrekte Abwicklung des Schadens bemühen.

Die Schutzbrief-Hotline

Schutzbrief-Hotline:
0611 / 167 50 516


Jahresbeitrag 49 € 1

( 1 Nur in Verbindung mit einer KFZ-Haftplichtversicherung)

FAHRERSCHUTZ


Der Fahrerschutz deckt Personenschäden jedes berechtigten Fahrers im Falle eines selbstverschuldeten Unfalles ab.

 

Leistungen:

  • Verdienstausfall
  • Scherzensgeld
  • Hinterbliebenenrente
  • behindertengerechte Umbaumaßnahmen

 

Für wen gilt eine Fahrerschutz-Versicherung?

Alle mitfahrenden Personen können bei einem Unfall ihre Schadensansprüche über die Kfz-Haftpflicht-Versicherung geltend machen, mit Ausnahme des Fahrers. Der Fahrer geht bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall leer aus. Deshalb besteht die Fahrerschutzversicherung ausschließlich für den Fahrer und seine Hinterbliebenen. Nur durch eine Fahrerschutz-Versicherung hat er die gleichen Ansprüche wie seine Beifahrer.

Wofür haftet eine Fahrerschutz-Versicherung?

Für durch Unfall herbeigeführte Körperschäden des Fahrers. Sofern keine Ansprüche gegen Dritte bestehen oder durchsetzbar sind beträgt die Deckungssumme bei einer Fahrerschutzversicherung 12.000.000,- €. Ob lebenslange Pflegekosten, Verdienstausfall oder die Hinterbliebenenrente im Todesfall – mit der Fahrschutzversicherung sind diese Fälle abgedeckt.

Fahrerschutz- oder Unfallversicherung?

Gemessen an einer Unfallversicherung (ca. 800,- € im Jahr) oder einer Insassenunfallversicherung (ca. 500,- € pro Jahr) ist der Beitrag für die Fahrerschutzversicherung mit 30,- € im Jahr verschwindend gering. Deshalb halten wir die Fahrerschutzversicherung für elementar wichtig, um den gleichen Versicherungsschutz wie die Mitfahrer zu haben.


Jahresbeitrag 30 €

(Die übrigen Insassen sind über die Haftplicht versichert)

Übertragungsfehler und Differenzen durch zwischenzeitliche Änderungen vorbehalten. Sie erhalten vor Vertragsabschluss ein verbindliches Angebot.


Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung dient dazu, lose Teile im Fahrzeug gegen Diebstahl, Schäden durch Unfall, räuberische Erpressung, Überschwemmung oder Brand abzusichern. So sind Sie auch auf Reisen stets sicher unterwegs. Die Inhaltsversicherung gilt rund um die Uhr, weltweit* und auch außerhalb von Campingplätzen. Die RMV bietet drei verschiedene Tarife (gültig ab 01.07.2021):

BASIS-SCHUTZ

5.000 €

Versicherungssumme (zum Neuwert)


Versichert sind:

  • persönliches Reisegepäck, Haushaltszubehör und lose Teile
  • Höchstentschädigungsgrenze bis 2.500 € für Foto- und Film/Videokamera inkl. Ausrüstung

 


Jahresprämie 49 €

COMFORT-SCHUTZ

10.000 €

Versicherungssumme (zum Neuwert)


Versichert sind:

  • persönliches Reisegepäck, Haushaltszubehör und lose Teile
  • Höchstentschädigungsgrenze bis 2.500 € für Foto- und Film/Videokamera inkl. Ausrüstung
  • Höchstentschädigungsgrenze
    bis 5.000 € für Computer, Tablets, Mobiltelefone, Fahrräder, E-Bikes, sonstige Sportgeräte

Jahresprämie 79 €

COMFORT-SCHUTZ PLUS

15.000 €

Versicherungssumme (zum Neuwert)


Versichert sind:

  • persönliches Reisegepäck, Haushaltszubehör und lose Teile
  • Höchstentschädigungsgrenze bis 2.500 € für Foto- und Film/Videokamera inkl. Ausrüstung
  • Höchstentschädigungsgrenze bis
    10.000 €
    für Computer, Tablets, Mobiltelefone, Fahrräder, E-Bikes, sonstige Sportgeräte

Jahresprämie 139 €

* Achtung: Kein Versicherungsschutz in der Ukraine, Belarus, Russland!
Übertragungsfehler und Differenzen durch zwischenzeitliche Änderungen vorbehalten. Sie erhalten vor Vertragsabschluss ein verbindliches Angebot.


Weitere Informationen | Anforderung von Angeboten:

Warum RMV?

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Angebot-Anforderung Reisemobil

Serviceformular

Persönliche- | Kontakt-Daten

Statischer Text

Für Wohnmobile bietet die RMV verschiedene Versicherungen der Kategorien Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko. Bei der RMV gibt es für Wohnmobile, keine Selbstbeteiligung bei der Reparatur von Glas- und Hagelschäden sowie viele weitere Vorteile.

Neuwert des Fahrzeuges inkl. fest verbundenem Zubehör

Statischer Text

20 % Rabatt auf GFK-Dächer einschl. Alkoven oder Kastenwagen, gilt auch für Durabed-, Waru- und andere TÜV-Zertifizierte Hagelschutzdächer.

INFO: 10 % WECHSELRABATT (FÜR NEUEINSTEIGER UND VERSICHERERWECHSEL):
Der Neuwert muss mind. 20.000,- € betragen, kein Kaskoschutz für Fahrzeuge über 35 Jahre, keine US-Fahrzeuge und keine Pick-Up's, keine Kilometerbegrenzung keine Einschränkungen beim Fahrerkreis.

Versicherungsberechnung
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Angebot-Anforderung Wohnwagen

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Für Wohnwagen bietet die RMV verschiedene Versicherungen der Kategorien Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko. Bei der RMV gibt es für Wohnwagen, keine Selbstbeteiligung bei der Reparatur von Glas- und Hagelschäden sowie viele weitere Vorteile.

Neuwert des Fahrzeuges inkl. fest verbundenem Zubehör

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Der Neuwert muss mindestens 10.000,- Euro betragen, kein Kaskoschutz für Fahrzeuge über 25 Jahre

Versicherung
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Angebot-Anforderung Dauercamper

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INFORMATION:
Versicherungsschutz nur auf Campingplätzen in Deutschland, Dänemark, Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Niederlande oder Österreich. - ohne Selbstbeteiligung - auch bei gelegentlicher Vermietung.

Fahrzeugtyp

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Achtung:
Der Neuwert muss mindestens 10.000,- Euro betragen, Objekte über 300.000,- Euro Neuwert auf Anfrage, kein Versicherungsschutz für Objekte über 25 Jahre.

Versicherung

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Informationen zur Inhaltsversicherung:
Für persönliches Reisegepäck, Haushaltszubehör und lose Teile, Radio, TV, Foto- und Film/Videokamera, Computer, Mobiltelefone, Fahrräder, sonstige Sportgeräte. Weitere Informationen beim Punkt Inhaltsversicherung!

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Schaden-Hotline

Schadenmeldung

Bitte rufen Sie im Schadenfall die Schaden-Hotline der Kravag Versicherung an. Die Kravag ist rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen für Sie erreichbar.

 

KFZ-Schaden-Hotline:
0611 / 167 50 504

 

Schaden Schutzbrief-Hotline:
0611 / 167 50 516

 

Die Kravag nimmt mit Ihnen den Schaden auf und bietet schnelle Soforthilfe und praktische Tipps zur Schadensbegrenzung.

Infos zur Kündigungsfrist

Jahreszulassung:
Die Kündigung muss schriftlich 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrages bei dem Versicherer sein.

Beispiel:
Ablauf Versicherungsvertrag 31.12.
Die Kündigung muss spätestens am 30.11. bei dem Versicherer sein.

 

Saisonzulassung:
Die Kündigung muss schriftlich 1 Monat vor Beginn der neuen Saison bei dem Versicherer sein.

Beispiel:
Saison von 03-10
Die Kündigung muss spätestens am 31.01. bei dem Versicherer sein.

 
Achtung:

Die Kündigung bei Saison nicht zum 01.01. vornehmen, da dann kein Versicherungsschutz bis zum Saisonbeginn besteht.


Sie benötigen weitere Informationen oder Beratung?

 

RMV Reise Mobil Versicherungs-Service GmbH
Im Weiherchen 4-6
52525 Heinsberg

 

Persönlich erreichen Sie uns:
Mo. - Fr. : Von 09.00 bis 18.00 Uhr
Samstag: Von 09.00 bis 13.00 Uhr

mail@rmv-versicherung.de      www.rmv-versicherung.de

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